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Auszug aus den Zuchtbestimmungen des IHV: Zur Sicherstellung einer ehrlichen und transparenten Zucht wird neben der Chippflicht der Elterntiere (die Chipnummern werden in die Ahnentafeln der Welpen für die Elterntiere mit übernommen) mit Wirkung vom 01. Januar 2011 für jeden im Verband verwendeten Zuchthund die Hinterlegung des genetischen DNA-Abdrucks Pflicht. In den Ahnentafeln der Welpen wird die Vorlage des genetischen DNA-Abdrucks ab sofort gekennzeichnet. Die Welpenkäufer erhalten durch die Züchter eine Kopie der DNA-Abdrücke des Deckrüden und der Hündin. Damit bürgt der Züchter für seine Welpen. Zur DNA-Bestimmung zugelassene Labore werden durch das ZBA (Zuchtbuchamt, im weiteren Text nur noch kurz "ZBA" genannt) bestimmt. Die Befundbögen sowie Blutentnahmen sind nur durch den Tierarzt, der die Identität des eingereichten Hundes mittels Chiperkennung, bestätigen muss, zulässig. Rüden deren Zuchtzulassungen durch andere Vereine erfolgte und durch den Verband anerkannt werden, müssen den DNA-Abdruck nachweisen und beim ZBA hinterlegen.
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